INHALT:

E. Zusatzbedingungen Enterprise Support

Redmine Managed Application Hosting

Stand: Februar 2026 · Gilt für alle Kunden mit gebuchtem Enterprise Support Paket

1 Geltungsbereich

Diese Zusatzbedingungen regeln abschließend die Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit dem Redmine Enterprise Support Paket der AlphaNodes GmbH (nachfolgend „AlphaNodes”). Sie gelten ausschließlich für Kunden, die ein aktives Redmine Managed Application Hosting bei AlphaNodes betreiben und zusätzlich ein Enterprise Support Paket gebucht haben.

Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer, Gewerbetreibende, Freiberufler und öffentliche Einrichtungen im Sinne des § 14 BGB.

2 Leistungsgegenstand

Das Enterprise Support Paket umfasst folgende Leistungen:

  • Festes monatliches Support-Stundenkontingent (5, 10 oder 20 Stunden) zur Nutzung durch alle vom Kunden autorisierten Mitarbeitenden.
  • Support ausschließlich per Ticketsystem über den AlphaNodes Kundenbereich.
  • Zugriff auf die jeweils aktuell im Enterprise Support Paket enthaltenen Premium-Plugins für die Dauer des Vertragsverhältnisses. Die jeweils gültige Plugin-Übersicht ist auf der AlphaNodes-Produktseite (alphanodes.com) einsehbar und kann von AlphaNodes jederzeit um weitere Plugins erweitert werden. Zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Bedingungen umfasst das Paket unter anderem: SAML SSO Plugin, Time Logger Plugin, Mentions Plugin, Collapse Closed Issues Plugin sowie Redmine AI Plugin.
  • Laufende Pflege und Kompatibilitätsupdates der enthaltenen Premium-Plugins durch AlphaNodes.

3 Stundenkontingent & Abrechnung

3.1 Nutzung des Kontingents

Das monatliche Stundenkontingent steht allen vom Kunden autorisierten Teammitgliedern zur Verfügung. Autorisierte Personen sind vom Kunden eigenverantwortlich zu benennen und zu verwalten.

3.2 Abrechnungsraster

Die Abrechnung von Support-Stunden erfolgt nach tatsächlichem Aufwand. Mindesterfassungseinheit: 30 Minuten. Danach wird im 15-Minuten-Takt abgerechnet. Eingeschlossen sind alle Zeiten, in denen ein Supportmitarbeiter aktiv an der Lösung einer Anfrage arbeitet oder Rückfragen bearbeitet.

3.3 Überschreitung des Kontingents

Ist das monatliche Stundenkontingent aufgebraucht, werden weitere Support-Leistungen nach vorheriger Information des Kunden zum jeweils gültigen Stundensatz von AlphaNodes abgerechnet.

3.4 Verfall nicht genutzter Stunden

Nicht genutzte Stunden verfallen jeweils zum Monatsende. Eine Übertragung auf Folgemonate oder eine Vergütung nicht genutzter Stunden ist ausgeschlossen.

3.5 Umfangreichere Leistungen

Leistungen, die voraussichtlich den Umfang des gebuchten Monatskontingents wesentlich übersteigen (z. B. Workshops, Migrationen, Systemanalysen), werden separat auf Angebotsbasis außerhalb des Kontingents abgerechnet.

4 Plugin-Nutzungsrechte & Nutzung nach Vertragsende

4.1 Lizenzgrundlage

Die im Enterprise Support Paket enthaltenen Premium-Plugins basieren auf dem Open-Source-Projekt Redmine, das unter der GNU General Public License v2 (GPL) steht. Soweit einzelne Plugin-Komponenten dieser oder einer kompatiblen Open-Source-Lizenz unterliegen, gelten die jeweiligen Lizenzbedingungen vorrangig. Eine aktive Übergabe des Quellcodes durch AlphaNodes an den Kunden erfolgt nicht.

4.2 Quellcode-Zugang

Der Quellcode-Zugang richtet sich nach der gewählten Hosting-Variante:

  • InHouse Hosting (Server beim Kunden): Da die Plugins auf der eigenen Infrastruktur des Kunden betrieben werden, kann der Kunde den Quellcode der installierten Plugin-Versionen technisch einsehen. Dies ergibt sich aus den Bedingungen der GPL.
  • Cloud Hosting (Server durch AlphaNodes): Die Plugins laufen ausschließlich auf der von AlphaNodes betriebenen Infrastruktur. Ein direkter Zugriff auf den Server oder den Quellcode der Plugins ist technisch nicht vorgesehen.

4.3 Nutzung nach Vertragsende

Die im Enterprise Support Paket enthaltenen Plugins stehen ausschließlich für die Dauer eines aktiven Vertragsverhältnisses zur Verfügung. Mit Wirksamwerden der Kündigung sind die enthaltenen Plugins von der Redmine-Instanz zu entfernen. Dies gilt für beide Hosting-Varianten:

  • Cloud Hosting (Server durch AlphaNodes): Die Entfernung erfolgt durch AlphaNodes im Zuge der regulären Vertragsabwicklung.
  • InHouse Hosting (Server beim Kunden): Die Entfernung der Plugins ist Voraussetzung für die Fortführung der Hosting- und Wartungsleistungen durch AlphaNodes.

Mit Vertragsende entfallen vollständig und ersatzlos der Anspruch auf Support, Updates, Dokumentation und alle sonstigen Leistungen des Enterprise Support Pakets.

4.4 Zulässige Plugins & laufende Wartungsberechtigung

In der von AlphaNodes betreuten Redmine-Umgebung sind für Funktionsbereiche, die durch ein AlphaNodes Premium-Plugin abgedeckt werden, ausschließlich die von AlphaNodes bereitgestellten und freigegebenen Plugins einsetzbar. Der Betrieb alternativer Lösungen – sei es durch öffentlich verfügbare Community-Plugins, selbst entwickelte oder von Dritten bezogene Erweiterungen – ist in diesen Bereichen nicht gestattet. Dies gilt für alle im Paket enthaltenen Plugins sowie für künftig hinzukommende AlphaNodes Premium-Plugins, und zwar sowohl für Cloud- als auch für InHouse-Hosting-Kunden, solange AlphaNodes die Wartungsverantwortung trägt.

AlphaNodes ist darüber hinaus im Rahmen seiner monatlichen Wartungstätigkeit generell berechtigt, Plugins – unabhängig von deren Herkunft – zu deinstallieren, sofern diese nicht mehr aktiv gepflegt werden oder die Sicherheit bzw. Kompatibilität des Gesamtsystems gefährden.

4.5 Begründung

Diese Regelung gilt einheitlich für alle Premium-Plugin-Bereiche und basiert auf folgenden Gründen:

  • Systemstabilität & Wartbarkeit: Community-Plugins oder Drittlösungen werden unregelmäßig gepflegt und sind häufig nicht auf neue Redmine-Versionen oder veränderte Plugin-Abhängigkeiten ausgelegt. AlphaNodes kann für Kompatibilitätsprobleme, die durch den Einsatz solcher Plugins entstehen, keine Verantwortung übernehmen.
  • Integration: Die AlphaNodes Premium-Plugins sind gezielt aufeinander und auf die gesamte Plugin-Landschaft (u. a. Reporting, Automation, HRM, ServiceDesk) abgestimmt. Drittanbieter-Plugins kennen diese Strukturen nicht und können unvorhergesehene Wechselwirkungen verursachen.
  • Datenschutz & Compliance: Nicht geprüfte Plugins bieten keine Garantie dafür, dass Projektdaten, Ticketinhalte oder Nutzerdaten sicher verarbeitet werden. Dies ist für Enterprise-Kunden mit Datenschutz- oder Compliance-Anforderungen (z. B. DSGVO, ISO 27001) nicht akzeptabel.
  • Supportfähigkeit: Bei Einsatz nicht freigegebener Plugins kann AlphaNodes keine verlässliche Fehleranalyse und Entstörung gewährleisten. Unbekannte Drittkomponenten erschweren die Ursachenforschung erheblich und verursachen unnötigen Aufwand zu Lasten des Kunden.

Sollte ein Kunde den Einsatz eines alternativen Plugins ausdrücklich wünschen, ist dies nur außerhalb der AlphaNodes-Wartungsverantwortung und auf Basis einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung möglich. In diesem Fall übernimmt AlphaNodes keinerlei Haftung oder Supportverpflichtung für Probleme, die im Zusammenhang mit dem betreffenden Plugin entstehen.

5 Mindestlaufzeit & Kündigung

Das Enterprise Support Paket hat eine Mindestlaufzeit von sechs (6) Monaten ab Buchungsdatum. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch monatlich und ist jeweils mit einer Frist von vier (4) Wochen zum Ende eines Kalendermonats kündbar.

Die Kündigung bedarf der Textform (E-Mail genügt) und ist über den AlphaNodes Kundenbereich oder per E-Mail an den zuständigen Ansprechpartner zu richten.

Mit Wirksamwerden der Kündigung verfällt das verbleibende Stundenkontingent. Offene Rechnungen für bereits erbrachte Leistungen bleiben bei Kündigung fällig und sind innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist zu begleichen.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde gegen wesentliche Pflichten dieser Bedingungen verstößt oder das zugrunde liegende Managed Hosting Paket endet.

6 Voraussetzung & Abhängigkeit

Das Enterprise Support Paket setzt zwingend ein aktives Redmine Managed Application Hosting Paket bei AlphaNodes voraus. Endet das Hosting-Paket – aus welchem Grund auch immer – endet damit gleichzeitig und automatisch auch der Enterprise Support Vertrag, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf. In diesem Fall werden bereits bezahlte, noch nicht verbrauchte Anteile des laufenden Abrechnungsmonats anteilig erstattet.

7 Haftung

AlphaNodes haftet für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten entstanden sind, unbeschränkt. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet AlphaNodes nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), und zwar begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

AlphaNodes übernimmt keine Gewähr dafür, dass alle Supportanfragen innerhalb des gebuchten Stundenkontingents vollständig gelöst werden können. Ein Anspruch auf ein bestimmtes Ergebnis (Erfolg) besteht nicht; die Supportleistung ist eine Dienstleistung.

8 Schlussbestimmungen

AlphaNodes behält sich vor, diese Zusatzbedingungen jederzeit anzupassen. Änderungen werden dem Kunden mindestens vier (4) Wochen vor Inkrafttreten in Textform (E-Mail) mitgeteilt. Widerspricht der Kunde den geänderten Bedingungen nicht innerhalb dieser Frist, gelten sie als angenommen. Auf diese Konsequenz wird im Rahmen der Änderungsmitteilung ausdrücklich hingewiesen. Im Falle eines Widerspruchs ist AlphaNodes berechtigt, das Vertragsverhältnis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen zu kündigen.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist München, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Zusatzbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung möglichst nahekommt.

Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen der Textform.


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