Im Sommer 2026 werden in der EU neue Transparenzanforderungen für KI-Inhalte wirksam. Wir bei AlphaNodes bereiten unser AI Plugin und das Managed Hosting darauf vor. Hier erfährst Du, wo wir stehen, was wir abdecken und was in der Verantwortung des Kunden bleibt.
Für wen ist dieser Beitrag relevant?
- Datenschutzverantwortliche, die KI-Setups in Redmine einschätzen müssen
- Bestandskunden unseres Managed Hostings, die wissen wollen, wie wir uns auf den Stichtag vorbereiten
- Interessenten und Redmine-Anwender vor einer Plugin-Entscheidung, die die Verantwortungsteilung zwischen Plugin-Anbieter und Betreiber einschätzen wollen
Wenn Du KI in Redmine derzeit nicht einsetzt und auch nicht plant, dann besteht für Dich aktuell keine akute Handlungspflicht.
Konkret sind drei Stellen betroffen:
- Vertragliche Grundlage geschaffen: Die Verantwortungsteilung zwischen AlphaNodes als Plugin-Anbieter und Dir als Betreiber ist in unserer Hosting-AGB festgehalten.
- Technische Umsetzung im Plugin: Die maschinenlesbare Markierung von KI-generierten Inhalten ist Teil der Plugin-Entwicklung und wird zum Stichtag bereitstehen.
- Provider-Auswahl mit Datenschutzfokus: Unser AI Plugin ermöglicht die Anbindung an verschiedene KI-Provider. Du kannst also zwischen mehreren KI-Providern wählen. Unter anderem auch ein lokal betriebenes Ollama (z. B. über unser Managed AI Hosting in Deutschland) oder Azure OpenAI in EU-Region.
Geteilte Verantwortung
Die EU-KI-Verordnung weist Anbietern und Betreibern unterschiedliche Pflichten zu. In unserem Setup heißt das konkret:
Was AlphaNodes auf Anbieter-Seite übernimmt:
- Maschinenlesbare Markierung des KI-Outputs im Plugin
- Hinweis auf KI-Interaktion in Chat- und Assistent-Funktionen
- Wartung und Updates der Plugin-Komponente
Was beim Kunden liegt (Betreiber-Seite):
- Bewertung des eigenen KI-Einsatzes durch den unternehmensinternen Datenschutzverantwortlichen
- Sichtbare Kennzeichnung bestimmter veröffentlichter Inhalte, sofern im konkreten Fall relevant
- Dokumentation der internen KI-Kompetenz - eine Anforderung, die bereits seit Februar 2025 wirksam ist
Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine rechtliche oder datenschutzrechtliche Beratung. Die abschließende Bewertung Deiner spezifischen Situation liegt immer beim Datenschutzverantwortlichen Deines Unternehmens und gegebenenfalls einem spezialisierten Rechtsbeistand (dazu gehören beispielsweise Risiko-Einstufung, Vertragsfragen und branchenspezifischer Vorgaben etc.).